Häufig gestellte Fragen

1. Weshalb muss ich mich registrieren?

Eine Registrierung und Anmeldung ist dann notwendig, wenn Sie eine Platzanfrage stellen möchten. Nur so können Sie außerdem nach dem Absenden einer Betreuungsanfrage den jeweiligen Status einsehen. Auch das Speichern der Suche, das Merken von Einrichtungen und die Vorlagenverwaltung stehen nur mit einem Account zur Verfügung.

2. Wie kann ich eine Betreuungsanfrage stellen?

Um einen Platz bei einem von Ihnen ausgewählten Anbieter anzufragen, müssen Sie sich zuerst registrieren bzw. anmelden. Mit einem Mausklick auf den Button Betreuungsanfrage erstellen, gelangen Sie zu einem Online-Formular. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen mit den korrekten Daten ausgefüllt werden. Danach senden Sie die Platzanfrage ab. Der Betreuungsanbieter wird mit Ihrer Anfrage und Ihren angegebenen Daten darüber informiert, dass Sie sich für einen Platz interessieren.

Wenn Sie beim Abschluss der Dateneingabe ein Häkchen setzen, dass Ihre Daten im Portal gespeichert werden können, dann stehen Ihnen diese Daten für weitere Platzanfragen zur Verfügung. Wenn Sie dieses Häkchen nicht setzen, müssen die Daten für jede Platzanfrage neu eingegeben werden.

Falls Sie uns eine besondere Angabe machen möchten, tragen Sie dies bitte in Ihrer Anfrage unter "Bemerkungen" ein.

3. Was muss ich beim Ausfüllen der Online-Formulare im Elternportal beachten?

Achten Sie darauf, dass Sie sämtliche Daten korrekt angeben! Füllen Sie alle mit * versehenen Felder aus. Sollte eine Eingabe nicht dem vorgegebenen Format entsprechen oder eine Unstimmigkeit erkannt werden, wird das entsprechende Feld rot markiert und ein Ausrufezeichen am Feld gibt weitere Informationen für eine erneute Eingabe. Platzanfragen können unbegrenzt gestellt werden.

4. Was bedeutet das Feld „Priorität“ bei der Betreuungsanfrage?
Falls Sie Betreuungsplätze bei mehreren Einrichtungen parallel anfragen, können Sie Prioritäten angeben, also unter den gewählten Einrichtungen Ihre Favoriten auswählen. Die Angabe der Priorität „1“ bei einer Anfrage an eine spezielle Einrichtung bedeutet, dass diese Einrichtung Ihr Favorit ist. 

Plätze können nur in Einrichtungen angeboten werden, für die auch eine Anfrage gestellt wurde.

5. Kann ich nur online eine Betreuungsanfrage stellen?

Grundsätzlich ja. Falls Sie Hilfe bei der Anmeldung benötigen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen oder im Sachgebiet gerne zur Verfügung.

6. Wieso ist die Telefonnummer ein Pflichtfeld bei einer Betreuungsanfrage?

Die Telefonnummer ist für die Einrichtungsleitung erforderlich, damit diese mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann, sofern es noch Klärungsbedarf zu Ihrer Betreuungsanfrage geben sollte. Aus diesem Grunde ist die Telefonnummer eine Pflichtangabe.

7. Kann ich ein ungeborenes Kind über das Online-Portal vormerken?

Nein. Bei der Vormerkung ist es notwendig das Geburtsdatum anzugeben, das bedeutet, dass Sie nur für bereits geborene Kinder einen Betreuungsplatz online anfragen können.

8. Wie erfolgt die Platzvergabe?

Die Hauptplatzvergabe erfolgt regulär im 1. Quartal eines Jahres. Bei Ablehnung eines Platzangebotes durch die Eltern wird dieser Platz unmittelbar der nächsten Familie angeboten.

Die städtischen Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze sowie die Betreuungsplätze in den Schulkindbetreuungen werden zentral vom Fachbereich Jugend und Soziales, Sachgebiet Kindertageseinrichtungen Frau Deniz Qetinaj, vergeben.

Dabei erfolgt die Vergabe der Plätze in allen Betreuungsformen nach Geburtsdatum. Im Bereich der Schulkindbetreuung muss zudem die Berufstätigkeit eines alleinerziehenden Elternteils oder beider Elternteile nachgewiesen werden. Bei der Platzvergabe wird stets versucht die Wünsche der Familien zu berücksichtigen und in der Regel wohnortsnah zu gestalten. Leider gelingt es nicht immer diese umzusetzen, da die Kapazitäten der Einrichtungen und die Nachfragen oftmals nicht übereinstimmen.

Aufgrund von besonderen Bedingungen, kann es dazu kommen, dass Kinder bevorzugt in einer Einrichtung aufgenommen werden. Diese Fälle bilden jedoch Ausnahmen und finden Begründung durch Faktoren wie besondere pädagogische Dringlichkeiten oder Härtefälle. Auch werden Kinder von unserem pädagogischen Personal vorrangig aufgenommen, da die Fachkräfte selbst, durch diese Möglichkeit den Einrichtungen wieder zur Verfügung stehen und so letztlich mehr Betreuungsplätze angeboten werden können.

Die Einrichtungen der Stadt Mühlheim arbeiten inklusiv und begrüßen und fördern alle Kinder. Um dies erfüllen zu können, werden Gruppen verkleinert, wodurch zum Wohle der Kinder nicht immer alle Plätze belegt werden können.

Bitte beachten Sie, dass die freien und konfessionellen Träger ihre Plätze selbst vergeben und teilweise auch eigene Vergabekriterien haben.

9. Mein Kind ist ein Kann-Kind, was muss ich tun?

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind für das Kann-Jahr vormerken zu lassen. Sobald Sie die Entscheidung getroffen haben, wann Ihr Kind eingeschult werden soll, können Sie den Betreuungsbeginn Ihrer Anfrage jederzeit über Ihren Account anpassen. 

10. Was ist ein Träger?

Träger ist die Bezeichnung für eine juristische Person, die eine oder mehrere Kindertageseinrichtungen führt und für  die Einhaltung des rechtlichen Vorgaben sorgt. Es handelt sich hierbei nicht um die Einrichtungsleitung.

11. Ich hätte aber noch weitere Fragen.

Dann bietet Ihnen Little Bird direkt noch Hilfe an:
Anleitung für das Elternportal in mehreren Sprachen: 
https://www.little-bird.de/service/anleitung/  
Themenübersicht zu den häufig gestellten Fragen:  https://www.little-bird.de/service/hilfe-eltern/
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